Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über betriebliche Altersvorsorge, Entgeltumwandlung und Portabilität wissen müssen
Die Einsparungen sind erheblich: Durch Entgeltumwandlung zahlen Sie weder Lohnsteuer noch Solidaritätszuschlag auf den umgewandelten Betrag. Bei Sozialversicherungsbeiträgen sparen Sie insgesamt etwa 20–21% (Arbeitnehmeranteil). Konkret: Wenn Sie 200 Euro monatlich umwandeln, sparen Sie circa 40–50 Euro pro Monat an Steuern und Sozialabgaben – das sind 480–600 Euro jährlich, die direkt in Ihre Altersvorsorge fließen.
Ja, seit 2022 gibt es eine gesetzliche Zuschussobligation: Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung mindestens 15% des umgewandelten Betrags zuschießen. Das bedeutet: Wenn Sie 200 Euro sparen, zahlt Ihr Arbeitgeber mindestens 30 Euro hinzu. Viele Unternehmen gewähren freiwillig höhere Zuschüsse, um ihre Arbeitnehmer zu unterstützen – manche zahlen bis zu 50% oder mehr.
Die Direktversicherung ist ein Versicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer – das Unternehmen zahlt Prämien für Ihre Altersvorsorge. Die Pensionskasse ist hingegen eine unabhängige Einrichtung, in die mehrere Arbeitgeber einzahlen. Der Vorteil der Pensionskasse: bessere Risikostreuung und oft niedrigere Gebühren. Die Direktversicherung ist simpler in der Verwaltung und flexibler für kleine Unternehmen.
Das hängt vom Modell ab. Bei Direktversicherung und Pensionskasse haben Sie seit 2022 ein Portabilitätsrecht: Sie können den Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber oder einer Auffangvorsorge mitnehmen – ohne Strafgebühren. Bei älteren Verträgen können Gebühren anfallen. Die gute Nachricht: Ihre bereits eingezahlten Beiträge und deren Erträge bleiben vollständig erhalten.
Von der Beratung bis zur Einführung braucht man typischerweise 8–12 Wochen. Die Schritte: Konzeptentwicklung (2–3 Wochen), Versichererauswahl und Vertragsabschluss (2–3 Wochen), Mitarbeiterkommunikation und Anmeldung (2–4 Wochen), Systemintegration und Start (1–2 Wochen). Bei großen Unternehmen mit vielen Mitarbeitern kann es etwas länger dauern.
Ja. Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung sind sozialversicherungsfrei bis zur Beitragssatzgrenze. Das bedeutet: Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben (etwa 20–21%), und Sie als Arbeitnehmer profitieren von zusätzlichen Altersvorsorgebeiträgen ohne Lohnsteuer. Nach 100 EStG gibt es auch Steuervergünstigungen für klassische Pensionskassenbeiträge.
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